Der/die Rechtsfachwirt/in (RAK) entlastet den Rechtsanwalt von zahlreichen Aufgaben wie Büroorganisation, Buchhaltung, Personalwesen, Lehrlingsaus-bildung, Kosten- und Gebührenrecht usw. Somit hat der/die Rechtsfachwirt/in innerhalb der Kanzlei eine Stellung mit besonderer Verantwortung. Durch hohe fachliche Qualifikation ist der/die Rechtsfachwirt/-in in der Lage, den Arbeits-ablauf in der Anwaltskanzlei effektiver zu organisieren und den gesamten Schriftverkehr termingerecht zu überwachen. Der Anwalt wird durch zeitspa-
rende Organisation von Büroarbeit entlastet und gewinnt mehr Freiräume zur Mandantenbetreuung.
Inhalte
Die Ausbildung wird nach der gültigen Fortbildungsverordnung gemäß BBiG § 46 durchgeführt.
- Grundzüge des bürgerlichen Rechts
- Familienrecht, Zivilprozessrecht, Allgemeines Schuldrecht
- Zwangsvollstreckung,
- Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht,
- Mahnverfahren, Klageverfahren und einstweiliger Rechtsschutz,
- Büroverwaltung und Büroorganisation,
- Personalwesen und Mandantenbetreuung
In einem Crash-Kurs werden Sie auf die schriftlichen Prüfungen vorbereitet.
Methodik
Vortrag, Unterrichtsgespräch praktisches Üben
Während der Ausbildung werden Klausuren geschrieben.
Als Dozenten kommen Praktiker mit langjähriger Berufserfahrung zum Einsatz.
Ausbildungsdauer
ca. 12 Monate (inkl. Crashkurs), 456 Seminarstunden
i.d.R. Freitags von 15.30 bis 20.30 Uhr
Samstags von 08.00 bis 15.00 Uhr
Nächster Ausbildungsstart
2013
Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
• die Rechtsanwaltsgehilfen- oder Rechtsanwaltsfachangestelltenprüfung
bestanden hat und danach mindestens zwei Jahre in der Kanzlei eines
Rechtsanwalts oder in vergleichbarer Tätigkeit gearbeitet hat, oder
• ohne die Abschlussprüfung bestanden zu haben, eine entsprechende,
mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist, und
• seinen Arbeitsplatz oder ständigen Wohnsitz in M-V hat.
In begründeten Fällen können Ausnahmen zugelassen werden.
Ihre Investition
Die Lehrgangsgebühren betragen 1.820,- € (MwSt-frei).
Die Prüfungsgebühr wird gesondert durch die RAK M-V erhoben.
Eine Ratenzahlungen ist in Absprache möglich.
Ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung richten Sie bitte vor Beginn der Ausbildung an:
Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Arsenalstraße 9
19053 Schwerin
Herr Ludat, Tel.: 0385-5 119600

